Reichsgraf von Kesselstatt | Allgemeine Informationen

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Reichsgraf von Kesselstatt GmbH ist bemüht, die Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in der jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Internetseite www.kesselstatt.shop.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der BITV-RP weitestgehend vereinbar.

Die Seiten sind strukturiert mittels Überschriften, Absätzen und anderen Gestaltungselementen. Die konsequente Verwendung der passenden Elemente ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, die Inhalte der Website auch über Hilfsmittel wie Bildschirmlesegeräte (Screenreader) zu erfassen.

Bedienelemente sind konsistent in der Darstellung und durch Größe und Beschriftung einfach zu bedienen. Die gesamte Seite ist sowohl per Maus als auch Tastatur bedienbar.

Dennoch können an einzelnen Stellen noch Barrieren bestehen. Diese Mängel werden sukzessive im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses behoben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die technischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit orientieren sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA. Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt barrierefrei. Eine Verbesserung ist fortlaufend geplant.

a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP

  • Es können Farb-Kombinationen auftreten, deren Kontrastverhältnis nicht vollständig den Anforderungen der BITV-RP entspricht (WCAG 1.4.3 – Kontrast Minimum).

  • Einzelne Bedienelemente sind nicht korrekt zugeordnet oder beschriftet.

  • Vereinzelte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet.

  • Download-Dateien werden teilweise in proprietären Formaten (z. B. Word, Excel) angeboten, da eine alternative Bereitstellung nicht immer möglich ist.

b) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der Rechtsvorschriften

  • Zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.

c) Unverhältnismäßige Belastung

  • Eingebettete Videos, die auf der Plattform YouTube veröffentlicht wurden, verfügen teilweise nicht über Audiodeskriptionen (WCAG 1.2.5 – Audiodeskription für aufgezeichnete Videos). Eine nachträgliche Anpassung würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

  • Der Aufwand, sämtliche eingebundene Dokumente aus unterschiedlichen Quellen barrierefrei zu überarbeiten, steht derzeit in keinem Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für die Nutzerinnen und Nutzer.

  • Die vollständige Umstellung aller bestehenden PDF-Dokumente auf barrierefreie Versionen wäre momentan mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.05.2025 erstellt.

Sie beruht auf einer Kombination aus manueller Prüfung und automatisierten Tests, bei der folgende Prinzipien überprüft wurden:

  • Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit
  • Prinzip 2: Bedienbarkeit
  • Prinzip 3: Verständlichkeit
  • Prinzip 4: Robustheit

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung.

Barriere melden: info@kesselstatt.de

Ansprechperson: Karsten Weyand

Durchsetzungsverfahren

Zentrale Zuständigkeit der Marktüberwachung

Ab dem 28. Juni 2025 nimmt die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) mit Sitz in Magdeburg ihre Tätigkeit auf. Sie wird künftig als zentrale Stelle für alle Bundesländer agieren und ist zuständig für die Überwachung der Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen sowie für die Durchsetzung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben gegenüber Wirtschaftsakteuren. Ziel ist eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen und eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Behörden und Wirtschaft.

Kontakt
Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de